Satzung des Kreisreiterbundes Bayerischer Untermain e.V.


§1 Name und Sitz

Der Kreisreiterbund (KRB) führt den Namen "Kreisreiterbund Bayerischer Untermain e.V.".
Der Verein ist beim Amtsgericht Aschaffenburg in das Vereinsregister einzutragen.


§2 Zweck und Aufgabe, Gemeinnützigkeit

Der KRB ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Reit- und Fahrvereine im Gebiet der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Eventuelle Vergütungen an Mitglieder/ Personen dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein.

Seine Aufgaben sind:

  • die Unterstützung aller angeschlossenen Vereine bei der Bewältigung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben,
  • die Vertretung der Mitglieder bei überörtlichen Fragen gegenüber Gebietskörperschaften und Behörden,
  • die Koordination von Veranstaltungsterminen
  • die Organistaion und ggfs. die Ausrichtung von Turnieren (Kreismeisterschaften, Jugendturnier, Ringturniere/ Jugendcup),
  • die Mitwirkung bei allen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für den Pferdesport und die Pferdehaltung,
  • die Förderung des Reitens und Fahrens in der freien Landschaft,
  • die Förderung des Sports, sowie
  • die Förderung des Tierschutzes.

Durch die Erfüllung dieser Aufgaben verfolgt der KRB selbstlos, ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne der §§ 51-68 Aufgabenordnung (AO). Er enthält sich jeder parteipolitischen und konfessionellen Tätigkeit. Die Mittel des KRB dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der KRB darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des KRB fremd sind, oder durch sonstige Vergütungen begünstigen. Vertreter der Mitglieder haben jedoch Anspruch auf Erstattung der im Auftrag des KRB ggf. verauslagten Kosten.

Bei Auflösung des Kreisreiterbundes Bayerischer Untermain e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verband der Reit- und Fahrvereine Franken e.V., z.Zt. Am Reiterzentrum, Ansbach, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


§3 Mitgliedschaft

Aufgenommen werden können alle Reit- und Fahrvereine, bzw. -clubs, die ihren Sitz im Gebiet der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg haben und die dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) e.V. angehören.

Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand unter Beifügung der Vereinssatzung zu stellen. Mitgliedsvereine sollen beim Amtsgericht eingetragen und deren Gemeinnützigkeit anerkannt sein. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags durch den Vorstand entscheidet die nächste Vertreterversammlung endgültig.


§4 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Auflösung des betreffenden Vereins,
b) durch Austritt,
c) durch Ausschluss aus wichtigem Grund durch Beschluss der Vertreterversammlung.


§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht auf tatkräftige Unterstützung durch den KRB nach Maßgabe dieser Satzung sowie das Recht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen des KRB.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung des KRB einzuhalten, die Beschlüsse der Vertreterversaammlung zu befolgen, die beschlossenen Beiträge zu zahlen und den
KRB bei der Erledigung seiner Aufgaben zu unterstützen.


§6 Beiträge

Die Höhe der jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeiträge bestimmt die Vertreterversammlung. Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr soll im ersten Quartal eines Jahres eingezogen werden.


§7 Vertretung der Mitglieder

Die Mitglieder werden grundsätzlich von dem jeweiligen 1. Vorsitzenden des angeschlossenen Vereins vertreten. Im Verhinderungsfall kann dieser einen Stellvertreter bestimmen. Nur dieser Personenkreis ist in der Vertreterversammlung stimmberechtigt. Jeder angeschlossene Verein hat eine Stimme.


§8 Organe

Die Organe des KRB sind der Vorstand und die Vertreterversammlung.


§9 Vertretung

Nach §26 BGB: Der KRB wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden und vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Sowohl der 1. Vorsitzende wie auch der stellvertretende Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt.


§10 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus

  • dem 1. Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Kassier
  • dem Schriftführer
  • sowie den Sportwarten.

Er wird auf zwei Jahre gewählt. Die Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen.


§11 Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung wird vom 1. Vorsitzenden durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder ist ebenfalls eine Vertreterversammlung einzuberufen. Vertreterversammlungen finden jährlich bis spätestens 30.April statt. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu erstellen, das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. Die Vertreterversammlung setzt sich aus den Mitgliedern gem. §7 zusammen.
Die Verteterversammlung ist zuständig für:

  • Die Wahl des Vorstands,
  • die Wahl der Kassenprüfer,
  • die Entlastung des Vorstands,
  • die Festsetzung der Beiträge,
  • die Änderung der Satzung,
  • sowie die Auflösung des KRB.


§12 Entschädigungen

Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. Verauslagte Kosten (Porti, Telefon, Reisekosten, u.ä.) können auf Beschluss des Vorstands ersetzt werden.


§13 Auflösung

Für die Auflösung des KRB ist ein Beschluss der Vertreterversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden erforderlich.
Bei Auflösung des Kreisreiterbundes Bayerischer Untermain e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verband der Reit- und Fahrvereine Franken e.V., z.Zt. Am Reiterzentrum, Ansbach, der es unmitelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


Beschlossen von den Gründungsversammlung am 16.02.2006 in Hösbach und geändert in der Mitgliederversammlung am 08.12.2006 in Aschaffenburg.